Allgemeine Verkaufsbedingungen fĂŒr Waren und Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Bedingungen regeln jeden zwischen der Gesellschaft und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2026
1. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen gilt:
- âKundeâ bezeichnet jede juristische Person oder Körperschaft, deren Bestellung von der Gesellschaft angenommen wird.
- âVertragâ bezeichnet die Vereinbarung ĂŒber die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch die Gesellschaft an den Kunden.
- âWarenâ bezeichnet sĂ€mtliche Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, einschlieĂlich ihrer Teile, Komponenten und eingebauten Materialien.
- âDienstleistungenâ bezeichnet sĂ€mtliche Leistungen, die Gegenstand des Vertrags sind.
2. Geltungsbereich des Vertrags
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten fĂŒr jeden zwischen der Gesellschaft und dem Kunden geschlossenen Vertrag ĂŒber den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen und bilden einen integrierenden Bestandteil desselben.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und anderen Bestimmungen oder Bedingungen gehen diese Bedingungen vor, sofern nicht ausdrĂŒcklich etwas anderes schriftlich von bevollmĂ€chtigten Vertretern der Parteien unter ausdrĂŒcklichem Bezug auf diese Klausel vereinbart wurde.
Angebote fĂŒr Waren stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots dar und werden erst mit Ausstellung der Rechnung oder der AuftragsbestĂ€tigung durch die Gesellschaft verbindlich.
Angebote fĂŒr Dienstleistungen sind rein unverbindliche SchĂ€tzungen und können entsprechend dem tatsĂ€chlich aufgewendeten Zeitaufwand und den tatsĂ€chlich entstandenen Kosten angepasst werden.
3. Bestellungen und Spezifikationen
Die Gesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, angemessene Ănderungen an den Spezifikationen der Waren oder Dienstleistungen vorzunehmen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, aus SicherheitsgrĂŒnden erforderlich wird oder diese Ănderungen die QualitĂ€t oder Leistung nicht wesentlich beeintrĂ€chtigen.
Eine Stornierung einer Bestellung durch den Kunden wird nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft wirksam. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der Gesellschaft sĂ€mtliche Verluste, Kosten, SchĂ€den, GebĂŒhren und Aufwendungen zu ersetzen, die infolge der Stornierung entstanden sind.
FĂŒr eine Verschiebung oder Stornierung der vorgesehenen Liefer- oder Leistungstermine ist eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen erforderlich.
Bei unzureichender Frist trÀgt der Kunde sÀmtliche zusÀtzlichen Kosten, die durch die Verschiebung entstehen.
4. Preise und Zahlung
Die Preise entsprechen den im Angebot angegebenen Preisen und verstehen sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ab Werk (ex works), ausschlieĂlich Zertifizierungen, PrĂŒfungen und der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.
Die Gesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, die Preise nach angemessener VorankĂŒndigung anzupassen, sofern dies durch besondere Anforderungen des Kunden, gesetzliche Ănderungen, Arbeiten auĂerhalb der ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten oder Kostensteigerungen, die auĂerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegen, gerechtfertigt ist.
Sofern eine Anzahlung vorgesehen ist, sind 20 % des Preises bei AuftragsbestÀtigung zu zahlen; der Restbetrag ist bei Abschluss der Leistung, bei Lieferung oder unmittelbar vor dem Versand fÀllig, gegebenenfalls auch bei Teillieferungen.
Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung spÀtestens am letzten Arbeitstag des auf den Monat der Rechnungsstellung folgenden Monats fÀllig.
Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden ĂŒber, wenn sĂ€mtliche geschuldeten BetrĂ€ge vollstĂ€ndig und endgĂŒltig von der Gesellschaft eingegangen sind.
Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr mit monatlicher Kapitalisierung zu berechnen, weitere Lieferungen auszusetzen oder zu stornieren sowie eingehende Zahlungen nach eigenem angemessenem Ermessen auf ausstehende BetrÀge anzurechnen.
5. Lieferung
Von der Gesellschaft angegebene Liefer- und AusfĂŒhrungstermine sind nur annĂ€hernd und unverbindlich. Verzögerungen begrĂŒnden keine Haftung der Gesellschaft, soweit sie auf UmstĂ€nden beruhen, die auĂerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Ăberwachung sicherzustellen und zu gewĂ€hrleisten, dass der Liefer- oder AusfĂŒhrungsort zugĂ€nglich und geeignet ist, insbesondere auch fĂŒr schwere Lastkraftwagen.
Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder erteilt er keine angemessenen Weisungen, ist die Gesellschaft berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder weiterzuverkaufen, wobei ein etwaiger Fehlbetrag dem Kunden belastet und ein etwaiger NettoĂŒberschuss dem Kunden gutgeschrieben wird.
Jede Teillieferung gilt als eigenstÀndiger und gesonderter Vertrag.
Die im Preis enthaltene Entladezeit ist auf 30 Minuten begrenzt. DarĂŒber hinausgehende Zeiten können gemÀà Vertrag als Standgeld (Demurrage) oder WartezeitentschĂ€digung in Rechnung gestellt werden.
Etwaige MĂ€ngel, offensichtliche Fehler oder Fehlmengen sind der Gesellschaft innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Waren oder Abschluss der Dienstleistungen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten die Waren und Dienstleistungen als endgĂŒltig abgenommen.
6. GefahrĂŒbergang und Eigentumsvorbehalt
Die Gefahr hinsichtlich der Waren geht mit Fertigstellung, Lieferung oder einem aus vom Kunden zu vertretenden GrĂŒnden fehlgeschlagenen Lieferungsversuch auf den Kunden ĂŒber.
Das Eigentum an den Waren verbleibt bei der Gesellschaft, bis sĂ€mtliche vom Kunden geschuldeten BetrĂ€ge vollstĂ€ndig und mit frei verfĂŒgbaren Mitteln bezahlt wurden.
Bis zum EigentumsĂŒbergang hĂ€lt der Kunde die Waren als treuhĂ€nderischer Verwahrer und verpflichtet sich, diese getrennt aufzubewahren, angemessen zu schĂŒtzen, zu versichern und eindeutig als Eigentum der Gesellschaft kenntlich zu machen.
Im Falle der Nichtzahlung ist die Gesellschaft berechtigt, die unbezahlten Waren zurĂŒckzunehmen, und behĂ€lt sich sĂ€mtliche Rechte auf ZurĂŒckbehaltung, Weiterverkauf und Verrechnung des Verkaufserlöses mit offenen Forderungen vor.
Der Kunde darf an den noch nicht vollstÀndig bezahlten Waren weder Pfandrechte noch sonstige Sicherheiten oder Belastungen bestellen.
Im Falle von Verlust oder Diebstahl der Waren hat der Kunde die Gesellschaft unverzĂŒglich zu informieren und nach Wahl der Gesellschaft die Waren zu ersetzen oder den gesamten noch offenen Betrag zu bezahlen.
Der Kunde ermÀchtigt die Gesellschaft bereits jetzt, mit etwaigen Versicherern in Kontakt zu treten und erforderlichenfalls Versicherungsleistungen entgegenzunehmen, die zur Tilgung der ausstehenden Forderungen bestimmt sind.
7. GewÀhrleistung und HaftungsbeschrÀnkung
Die Gesellschaft haftet nicht fĂŒr MĂ€ngel, SchĂ€den oder Funktionsstörungen, die auf normalen VerschleiĂ, unsachgemĂ€Ăe Verwendung, FahrlĂ€ssigkeit, nicht genehmigte Ănderungen oder die Nichtbeachtung von Anweisungen zurĂŒckzufĂŒhren sind.
Soweit gesetzlich zulĂ€ssig, einschlieĂlich unter Ausschluss der FĂ€lle, in denen eine HaftungsbeschrĂ€nkung oder ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulĂ€ssig ist, insbesondere bei Tod oder Körperverletzung infolge FahrlĂ€ssigkeit, gelten alle in diesen Bedingungen vorgesehenen HaftungsbeschrĂ€nkungen und -ausschlĂŒsse im gröĂtmöglichen gesetzlich zulĂ€ssigen Umfang.
Die Gesellschaft kann nach eigenem alleinigen Ermessen MĂ€ngel beheben, die auf mangelhafte Verarbeitung oder fehlerhafte Materialien zurĂŒckzufĂŒhren sind, sofern diese MĂ€ngel innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen schriftlich angezeigt werden.
Soweit nicht ausdrĂŒcklich anders vereinbart, sind mittelbare oder FolgeschĂ€den, einschlieĂlich entgangenen Gewinns, ausgeschlossen.
Jeder EntschĂ€digungsanspruch oder jede Schadensersatzforderung ist der Gesellschaft innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waren oder nach Eintritt des anspruchsbegrĂŒndenden Ereignisses schriftlich mitzuteilen.
Die maximale Gesamthaftung der Gesellschaft aus welchem Rechtsgrund auch immer ist in jedem Fall auf den Preis des Vertrags beschrĂ€nkt, es sei denn, es besteht eine gĂŒltige und wirksame Versicherung mit einem darĂŒber hinausgehenden Deckungsumfang.
8. Steuern, Abgaben und administrative Kosten
Der Kunde ist ausschlieĂlich verantwortlich fĂŒr die Zahlung sĂ€mtlicher Steuern, Abgaben, Zölle, Mauten, BeitrĂ€ge, Mehrwertsteuer, Zollkosten und sonstiger GebĂŒhren im Zusammenhang mit Verkauf, Lieferung, Einfuhr, Ăbertragung, Nutzung und Wiederausfuhr der Waren und Dienstleistungen.
Soweit die Waren einem Verfahren der vorĂŒbergehenden Einfuhr oder einer zollrechtlichen Ăberwachung unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, sĂ€mtliche anwendbaren gesetzlichen und zollrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und der Gesellschaft auf Verlangen die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
9. Zeichnungen, PlÀne und geistiges Eigentum
SĂ€mtliche Zeichnungen, PlĂ€ne, Werkzeuge, Muster, Spezifikationen, technische Informationen und Angebote bleiben ausschlieĂliches Eigentum der Gesellschaft, einschlieĂlich sĂ€mtlicher Urheberrechte und Rechte des geistigen Eigentums, auch wenn die entsprechenden Kosten ganz oder teilweise dem Kunden in Rechnung gestellt wurden.
Diese Unterlagen sind vertraulich und dĂŒrfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden.
Erfolgt die Herstellung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen auf Grundlage von Spezifikationen, Anweisungen oder EntwĂŒrfen des Kunden, stellt der Kunde die Gesellschaft in vollem Umfang von sĂ€mtlichen AnsprĂŒchen, SchĂ€den, Verlusten oder Kosten frei, die aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter entstehen.
10. Höhere Gewalt
Die Gesellschaft haftet nicht fĂŒr Verzögerungen oder NichterfĂŒllung, die auf höhere Gewalt oder allgemein auf UmstĂ€nde zurĂŒckzufĂŒhren sind, die auĂerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle und Vorhersehbarkeit liegen.
11. Gesundheit und Sicherheit
Die Einhaltung sĂ€mtlicher anwendbaren Vorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Wohlergehen und Arbeitsbedingungen an den vom Kunden bestimmten Standorten liegt ausschlieĂlich in der Verantwortung des Kunden.
Sofern die Dienstleistungen Reinigungs-, Umschlags- oder Handhabungsarbeiten an Waren umfassen, hat der Kunde das Vorhandensein gefĂ€hrlicher, schĂ€dlicher oder anderweitig relevanter Stoffe schriftlich offenzulegen und die Gesellschaft von sĂ€mtlichen AnsprĂŒchen, SchĂ€den oder Verlusten freizustellen, die aus einer solchen Unterlassung oder aus dem Vorhandensein solcher Stoffe resultieren.
12. Vertragsbeendigung
Die Gesellschaft ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kĂŒndigen, wenn der Kunde vertragsbrĂŒchig wird, zahlungsunfĂ€hig ist, ZwangsvollstreckungsmaĂnahmen eingeleitet werden, Restrukturierungsverfahren laufen, ein Konkursverwalter oder Sachwalter bestellt wird oder ein vergleichbares, auch auslĂ€ndisches Verfahren vorliegt.
Im Falle der Vertragsbeendigung werden sĂ€mtliche BetrĂ€ge fĂŒr bereits gelieferte Waren oder bereits erbrachte und noch nicht bezahlte Dienstleistungen sofort fĂ€llig, unbeschadet aller sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe der Gesellschaft.
13. Allgemeine Bestimmungen
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, begrĂŒndet keine Bestimmung des Vertrags Rechte zugunsten Dritter.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ErfĂŒllung des Vertrags ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben.
Diese Allgemeinen Bedingungen sowie jeder von ihnen geregelte Vertrag unterliegen dem schweizerischen Recht und gelten als in der Schweiz geschlossen.
FĂŒr sĂ€mtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der GĂŒltigkeit, Auslegung, DurchfĂŒhrung oder Beendigung dieser Bedingungen oder des Vertrags sind ausschlieĂlich die Gerichte von Lugano, Schweiz, zustĂ€ndig.
Die NichtausĂŒbung oder verspĂ€tete AusĂŒbung eines Rechts durch die Gesellschaft gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
SĂ€mtliche Mitteilungen mĂŒssen schriftlich erfolgen und an den Sitz oder die Hauptniederlassung der jeweiligen anderen Partei gerichtet werden.
Der Kunde darf den Vertrag sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft abtreten.
Il Direttore Generale
SOGECO International SA