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Allgemeine Verkaufsbedingungen für Waren und Dienstleistungen

Diese Allgemeinen Bedingungen regeln jeden zwischen der Gesellschaft und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.

Letzte Aktualisierung: 30. April 2026

1. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Bedingungen gilt:

  • „Kunde“ bezeichnet jede juristische Person oder Körperschaft, deren Bestellung von der Gesellschaft angenommen wird.
  • „Vertrag“ bezeichnet die Vereinbarung über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch die Gesellschaft an den Kunden.
  • „Waren“ bezeichnet sämtliche Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, einschließlich ihrer Teile, Komponenten und eingebauten Materialien.
  • „Dienstleistungen“ bezeichnet sämtliche Leistungen, die Gegenstand des Vertrags sind.

2. Geltungsbereich des Vertrags

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für jeden zwischen der Gesellschaft und dem Kunden geschlossenen Vertrag über den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen und bilden einen integrierenden Bestandteil desselben.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und anderen Bestimmungen oder Bedingungen gehen diese Bedingungen vor, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unter ausdrücklichem Bezug auf diese Klausel vereinbart wurde.

Angebote für Waren stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots dar und werden erst mit Ausstellung der Rechnung oder der Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft verbindlich.

Angebote für Dienstleistungen sind rein unverbindliche Schätzungen und können entsprechend dem tatsächlich aufgewendeten Zeitaufwand und den tatsächlich entstandenen Kosten angepasst werden.

3. Bestellungen und Spezifikationen

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen an den Spezifikationen der Waren oder Dienstleistungen vorzunehmen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, aus Sicherheitsgründen erforderlich wird oder diese Änderungen die Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

Eine Stornierung einer Bestellung durch den Kunden wird nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft wirksam. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der Gesellschaft sämtliche Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren und Aufwendungen zu ersetzen, die infolge der Stornierung entstanden sind.

Für eine Verschiebung oder Stornierung der vorgesehenen Liefer- oder Leistungstermine ist eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen erforderlich.

Bei unzureichender Frist trägt der Kunde sämtliche zusätzlichen Kosten, die durch die Verschiebung entstehen.

4. Preise und Zahlung

Die Preise entsprechen den im Angebot angegebenen Preisen und verstehen sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ab Werk (ex works), ausschließlich Zertifizierungen, Prüfungen und der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Preise nach angemessener Vorankündigung anzupassen, sofern dies durch besondere Anforderungen des Kunden, gesetzliche Änderungen, Arbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder Kostensteigerungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegen, gerechtfertigt ist.

Sofern eine Anzahlung vorgesehen ist, sind 20 % des Preises bei Auftragsbestätigung zu zahlen; der Restbetrag ist bei Abschluss der Leistung, bei Lieferung oder unmittelbar vor dem Versand fällig, gegebenenfalls auch bei Teillieferungen.

Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung spätestens am letzten Arbeitstag des auf den Monat der Rechnungsstellung folgenden Monats fällig.

Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn sämtliche geschuldeten Beträge vollständig und endgültig von der Gesellschaft eingegangen sind.

Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr mit monatlicher Kapitalisierung zu berechnen, weitere Lieferungen auszusetzen oder zu stornieren sowie eingehende Zahlungen nach eigenem angemessenem Ermessen auf ausstehende Beträge anzurechnen.

5. Lieferung

Von der Gesellschaft angegebene Liefer- und Ausführungstermine sind nur annähernd und unverbindlich. Verzögerungen begründen keine Haftung der Gesellschaft, soweit sie auf Umständen beruhen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Der Kunde ist verpflichtet, eine angemessene Überwachung sicherzustellen und zu gewährleisten, dass der Liefer- oder Ausführungsort zugänglich und geeignet ist, insbesondere auch für schwere Lastkraftwagen.

Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder erteilt er keine angemessenen Weisungen, ist die Gesellschaft berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder weiterzuverkaufen, wobei ein etwaiger Fehlbetrag dem Kunden belastet und ein etwaiger Nettoüberschuss dem Kunden gutgeschrieben wird.

Jede Teillieferung gilt als eigenständiger und gesonderter Vertrag.

Die im Preis enthaltene Entladezeit ist auf 30 Minuten begrenzt. Darüber hinausgehende Zeiten können gemäß Vertrag als Standgeld (Demurrage) oder Wartezeitentschädigung in Rechnung gestellt werden.

Etwaige Mängel, offensichtliche Fehler oder Fehlmengen sind der Gesellschaft innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Waren oder Abschluss der Dienstleistungen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten die Waren und Dienstleistungen als endgültig abgenommen.

6. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

Die Gefahr hinsichtlich der Waren geht mit Fertigstellung, Lieferung oder einem aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fehlgeschlagenen Lieferungsversuch auf den Kunden über.

Das Eigentum an den Waren verbleibt bei der Gesellschaft, bis sämtliche vom Kunden geschuldeten Beträge vollständig und mit frei verfügbaren Mitteln bezahlt wurden.

Bis zum Eigentumsübergang hält der Kunde die Waren als treuhänderischer Verwahrer und verpflichtet sich, diese getrennt aufzubewahren, angemessen zu schützen, zu versichern und eindeutig als Eigentum der Gesellschaft kenntlich zu machen.

Im Falle der Nichtzahlung ist die Gesellschaft berechtigt, die unbezahlten Waren zurückzunehmen, und behält sich sämtliche Rechte auf Zurückbehaltung, Weiterverkauf und Verrechnung des Verkaufserlöses mit offenen Forderungen vor.

Der Kunde darf an den noch nicht vollständig bezahlten Waren weder Pfandrechte noch sonstige Sicherheiten oder Belastungen bestellen.

Im Falle von Verlust oder Diebstahl der Waren hat der Kunde die Gesellschaft unverzüglich zu informieren und nach Wahl der Gesellschaft die Waren zu ersetzen oder den gesamten noch offenen Betrag zu bezahlen.

Der Kunde ermächtigt die Gesellschaft bereits jetzt, mit etwaigen Versicherern in Kontakt zu treten und erforderlichenfalls Versicherungsleistungen entgegenzunehmen, die zur Tilgung der ausstehenden Forderungen bestimmt sind.

7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Die Gesellschaft haftet nicht für Mängel, Schäden oder Funktionsstörungen, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, Fahrlässigkeit, nicht genehmigte Änderungen oder die Nichtbeachtung von Anweisungen zurückzuführen sind.

Soweit gesetzlich zulässig, einschließlich unter Ausschluss der Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit, gelten alle in diesen Bedingungen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang.

Die Gesellschaft kann nach eigenem alleinigen Ermessen Mängel beheben, die auf mangelhafte Verarbeitung oder fehlerhafte Materialien zurückzuführen sind, sofern diese Mängel innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen schriftlich angezeigt werden.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind mittelbare oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ausgeschlossen.

Jeder Entschädigungsanspruch oder jede Schadensersatzforderung ist der Gesellschaft innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waren oder nach Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses schriftlich mitzuteilen.

Die maximale Gesamthaftung der Gesellschaft aus welchem Rechtsgrund auch immer ist in jedem Fall auf den Preis des Vertrags beschränkt, es sei denn, es besteht eine gültige und wirksame Versicherung mit einem darüber hinausgehenden Deckungsumfang.

8. Steuern, Abgaben und administrative Kosten

Der Kunde ist ausschließlich verantwortlich für die Zahlung sämtlicher Steuern, Abgaben, Zölle, Mauten, Beiträge, Mehrwertsteuer, Zollkosten und sonstiger Gebühren im Zusammenhang mit Verkauf, Lieferung, Einfuhr, Übertragung, Nutzung und Wiederausfuhr der Waren und Dienstleistungen.

Soweit die Waren einem Verfahren der vorübergehenden Einfuhr oder einer zollrechtlichen Überwachung unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche anwendbaren gesetzlichen und zollrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und der Gesellschaft auf Verlangen die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

9. Zeichnungen, Pläne und geistiges Eigentum

Sämtliche Zeichnungen, Pläne, Werkzeuge, Muster, Spezifikationen, technische Informationen und Angebote bleiben ausschließliches Eigentum der Gesellschaft, einschließlich sämtlicher Urheberrechte und Rechte des geistigen Eigentums, auch wenn die entsprechenden Kosten ganz oder teilweise dem Kunden in Rechnung gestellt wurden.

Diese Unterlagen sind vertraulich und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden.

Erfolgt die Herstellung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen auf Grundlage von Spezifikationen, Anweisungen oder Entwürfen des Kunden, stellt der Kunde die Gesellschaft in vollem Umfang von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Kosten frei, die aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter entstehen.

10. Höhere Gewalt

Die Gesellschaft haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf höhere Gewalt oder allgemein auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle und Vorhersehbarkeit liegen.

11. Gesundheit und Sicherheit

Die Einhaltung sämtlicher anwendbaren Vorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Wohlergehen und Arbeitsbedingungen an den vom Kunden bestimmten Standorten liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

Sofern die Dienstleistungen Reinigungs-, Umschlags- oder Handhabungsarbeiten an Waren umfassen, hat der Kunde das Vorhandensein gefährlicher, schädlicher oder anderweitig relevanter Stoffe schriftlich offenzulegen und die Gesellschaft von sämtlichen Ansprüchen, Schäden oder Verlusten freizustellen, die aus einer solchen Unterlassung oder aus dem Vorhandensein solcher Stoffe resultieren.

12. Vertragsbeendigung

Die Gesellschaft ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn der Kunde vertragsbrüchig wird, zahlungsunfähig ist, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, Restrukturierungsverfahren laufen, ein Konkursverwalter oder Sachwalter bestellt wird oder ein vergleichbares, auch ausländisches Verfahren vorliegt.

Im Falle der Vertragsbeendigung werden sämtliche Beträge für bereits gelieferte Waren oder bereits erbrachte und noch nicht bezahlte Dienstleistungen sofort fällig, unbeschadet aller sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe der Gesellschaft.

13. Allgemeine Bestimmungen

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, begründet keine Bestimmung des Vertrags Rechte zugunsten Dritter.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben.

Diese Allgemeinen Bedingungen sowie jeder von ihnen geregelte Vertrag unterliegen dem schweizerischen Recht und gelten als in der Schweiz geschlossen.

Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung dieser Bedingungen oder des Vertrags sind ausschließlich die Gerichte von Lugano, Schweiz, zuständig.

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts durch die Gesellschaft gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.

Sämtliche Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an den Sitz oder die Hauptniederlassung der jeweiligen anderen Partei gerichtet werden.

Der Kunde darf den Vertrag sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft abtreten.

Il Direttore Generale

SOGECO International SA

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